Die osteopathischen Behandlungskosten werden über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Die Regelungen der Kostenübernahme einer osteopathischen Behandlung durch die gesetzlichen Krankenkassen sind sehr unterschiedlich (Kostenübernahme). Bitte erfragen Sie diese vor der
Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.
In der Regel erstatten private Krankenkassen die vollen Behandlungskosten.
Goldene Nasen gibt es genug! Also: Bitte fragen Sie mich gerne vor der Behandlung, wenn Sie Bauchschmerzen bezüglich des Honorars haben. Ich freue mich über gute Lösungen!